Ab dem kommenden Freitag werden folgende Bestimmungen wirksam:
Außensport
Sport im Außenbereich ist ohne Personenbegrenzung möglich.
Die Testpflicht entfällt ebenso wie die Pflicht zur Rückverfolgbarkeit.
Der Vorstand bittet Euch darum, trotzdem die Luca-App zu benutzen, auch im eigenen Interesse, falls ein Fall auftreten sollte!
Innensport
In der Halle gilt keine Personenbegrenzung mehr, unabhängig von der Sportart.
Es besteht allerdings die Pflicht, einen negativen Test vorzuweisen, welcher nicht älter als 48 Stunden ist.
Kinder und Jugendliche können den Schulausweis als Nachweis benutzen.
Für geimpfte und genesene Personen (2G-Regel) entfällt die Pflicht zum Testnachweis!
Ein Kontaktnachweis ist ebenfalls nicht mehr erforderlich, allerdings auch hier die Bitte, die Luca-App zu benutzen.
Zuschauer sind ohne Einschränkungen bis zur Höchstgrenze von 2.500 erlaubt!